Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verträge der Energiekonzepte4you GmbH über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen mit Verbrauchern.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Energiekonzepte4you GmbH („Ek4You“) und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB („Kunden“) über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie weiterer, im Vertrag näher bezeichneten Leistungen. Verbraucher sind natürliche Personen, die einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen.
1.2. Von einem Kunden gestellte, den AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen gelten nicht, sofern Ek4You der Bestellung zustimmt oder nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Ek4You sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Sie dienen lediglich dazu, dem Kunden die Abgabe einer verbindlichen Bestellung zu ermöglichen.
2.2. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrags mit Ek4You. Ek4You kann diese Angebote innerhalb von drei Wochen annehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot innerhalb der Annahmefrist angenommen wird. Erfolgt die Annahme verspätet oder unter abweichenden Bedingungen, so bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung von Ek4You.
3. Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen; Lieferung weiterer Geräte
3.1. Lieferumfang. Ek4You liefert die im Vertrag vereinbarten PV-Anlagen zur Montage auf Dächern, bestehend aus Solarpaneelen, Unterkonstruktionen, Wechselrichtern, Stromspeichern, Verkabelung und dem vertraglich genannten Zubehör. Sofern vereinbart, werden zusätzlich Geräte wie Wärmepumpen, Warmwasserspeicher, Ladestationen (Wallboxen) oder Notstromsysteme geliefert. Die angegebene Leistung der PV-Anlage bezieht sich auf die vereinbarte Modulzahl und Nennleistung und stellt nicht den tatsächlichen Ertrag dar. Geringfügige Farbabweichungen der Solarmodule bleiben vorbehalten.
3.2. Montage. Ek4You erbringt die Montage, Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage sowie der gelieferten Geräte am vereinbarten Gebäude. Dies umfasst die DC-Montage (Installation der Solarpaneele, Unterkonstruktion und Verkabelung bis zum Stromspeicher). Nach Abschluss der DC-Montage ist der Kunde verpflichtet, die Leistung (teilweise) abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
3.3. Vertragstypen. Verträge über die Lieferung, Montage und Installation der PV-Anlage sowie vereinbarter Geräte gelten als Werkverträge. Separat geschlossene Verträge über die Lieferung und Installation von Geräten sind als Kaufverträge mit Montageverpflichtung zu verstehen.
4. Anschluss der PV-Anlage an den Wechselstromkreis („AC-Montage”)
4.1. Der Kunde wird darüber informiert, dass zusätzlich zur DC-Montage der Anschluss der PV-Anlage an den Wechselstromkreis des Gebäudes (AC-Montage) erforderlich ist – dieser Anschluss darf ausschließlich durch zertifizierte Elektriker erfolgen.
4.2. Auf Wunsch führt Ek4You die AC-Montage als eigenständige, von der Lieferung der PV-Anlage und der DC-Montage unabhängige Dienstleistung durch.
4.3. Wird die AC-Montage von Ek4You durchgeführt, ist diese gesondert abzunehmen und zu vergüten.
4.4. Eine nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte AC-Montage beeinflusst nicht die Vergütung der PV-Anlage und der DC-Montage.
5. Sonstige Leistungen und Leistungsabgrenzung
5.1. Unterstützung bei der Anmeldung. Auf Wunsch meldet Ek4You die PV-Anlage sowie ggf. weitere anmeldepflichtige Geräte bei dem örtlichen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur an – ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
5.2. Nicht enthaltene Leistungen. Nicht Bestandteil der Leistungen sind u. a. die statische Prüfung des Gebäudedachs, Erdarbeiten, Anpassungen der bestehenden Hauselektrik, elektrische Prüfungen anderer Komponenten sowie Beratungen zu rechtlichen, genehmigungsrechtlichen, behördlichen und steuerlichen Fragestellungen.
5.3. Stromzähler. Ein eventuell notwendiger Stromzählerwechsel erfolgt in der Regel durch den örtlichen Netzbetreiber. Auf Wunsch kann Ek4You bei der Montage eines neuen Stromzählers anwesend sein, wobei hierfür die vereinbarte Vergütung gilt.
5.4. Finanzierung. Der Kunde erteilt eine Selbstauskunft zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die der Finanzierung der vereinbarten Vergütung dient. Kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen keine schriftliche Finanzierungszusage vorlegen, kann Ek4You eine Finanzierungszusage einer von ihr ausgewählten Bank einholen.
5.5. Unverbindliche Wirtschaftlichkeitsprognose. Prognosen über den Ertrag oder die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage beruhen auf Modellrechnungen und sind unverbindliche Schätzungen, die von den tatsächlichen Werten abweichen können.
6. Leistungsänderungen
Ek4You behält sich vor, Lieferungen und Leistungen zu ändern oder davon abzuweichen, wenn unvorhersehbare rechtliche, technische oder sonstige Gründe dies erfordern – vorausgesetzt, die Änderung ist für den Kunden zumutbar. In diesem Fall können gleichwertige Ersatzprodukte geliefert werden.
7. Montagevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Die Montage setzt die Eignung des Gebäudes voraus, insbesondere eine ausreichende statische Tragfähigkeit, geeignete Dachziegel, angepasste Hauselektrik (inklusive Hausanschlusskasten und ggf. weiterer Einrichtungen) sowie eine Genehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Umbauten oder Mitwirkungsleistungen eigenverantwortlich zu erbringen und Ek4You alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
7.3. Der Kunde hat Ek4You den ungehinderten Zugang zum Gebäude sowie zu den für die Montage erforderlichen technischen Einrichtungen zu gewähren.
7.4. Der Kunde hat gelieferte Gegenstände und Arbeitsgeräte sorgfältig zu behandeln und Vorkehrungen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl sowie zum Schutz der an der Montage beteiligten Personen zu treffen.
8. Liefer- und Leistungsfristen und -termine
8.1. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen gelten in der Regel als Circa-Fristen, sofern nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart wurden. Diese Fristen beginnen ab Vertragsschluss und nach Vorliegen aller Montagevoraussetzungen sowie der erforderlichen Mitwirkung des Kunden.
8.2. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder unzureichend nachkommt, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
8.3. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
9. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen und -leistungen
9.1. Ek4You liefert die Komponenten der PV-Anlage und die vereinbarten Geräte rechtzeitig vor der Montage. Der Liefertermin wird dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt.
9.2. Mit der (Teil-)Abnahme der Leistungen geht die Gefahr vollständig auf den Kunden über, sodass ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der Anlagen beim Kunden liegt.
9.3. Ek4You ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
10. Selbstbelieferungsvorbehalt
Sollte Ek4You aufgrund von Umständen, die nicht von ihr zu vertreten sind, Lieferungen oder Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können, ist sie berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
11. Rücktrittsvorbehalt
11.1. Ek4You behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare, nicht von Ek4You zu vertretende Gründe die vertragsgemäße Erfüllung unzumutbar erschweren oder verzögern.
11.2. Liegen diese Rücktrittsvoraussetzungen nur für einzelne Lieferungen oder Leistungen vor, kann der Vertrag auch teilweise aufgehoben werden.
11.3. Weitergehende gesetzliche Rechte von Ek4You bleiben unberührt.
12. Höhere Gewalt
12.1. Bei höherer Gewalt verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn die Störung bei einem von Ek4You eingesetzten Dritten eintritt.
12.2. Dauert die Störung mehr als vier Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
12.3. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Kriege, Terrorakte, Naturkatastrophen, Ausfälle von Transportmitteln, Telekommunikations- oder Informationssystemen, Streiks, Aussperrungen und ähnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Ek4You liegen.
13. Abnahme und Teilabnahme
13.1. Der Kunde hat die PV-Anlage, die erbrachten Leistungen (z. B. DC-Montage, AC-Montage) sowie die gelieferten Geräte nach vollständiger Montage abzunehmen. Separat gekaufte Waren ohne Montageleistung sind nicht abzunehmen.
13.2. Die Modalitäten der Abnahme sowie der Teilabnahme richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.3. Ek4You kann vom Kunden die gesonderte Abnahme von abgeschlossenen, funktionsfähigen Teilleistungen verlangen. Auf diesen Teil der Leistung wird dann die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt.
13.4. Ek4You informiert den Kunden über den Abnahme- und Teilabnahmezeitpunkt und setzt dem Kunden eine angemessene Frist zur Durchführung der Abnahme.
13.5. Separat gekaufte Waren ohne Montageleistung sind von der Abnahme ausgeschlossen.
14. Vergütung
14.1. Die Leistungen von Ek4You sind zu den im Vertrag vereinbarten Preisen bzw. zu den vereinbarten Stundensätzen zu vergüten.
14.2. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15. Zahlungsbedingungen
15.1. Zahlungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, per Überweisung oder über andere vereinbarte Zahlungsarten.
15.2. Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zu leisten.
15.3. Teilleistungen werden gesondert abgerechnet; übrige Leistungen werden nach vollständiger Abnahme abgerechnet.
15.4. Das Recht von Ek4You, Abschlagszahlungen zu verlangen, bleibt unberührt.
15.5. Ek4You ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form, z. B. per E-Mail, zu stellen.
15.6. Bei Zahlungsverzug kann Ek4You Verzugszinsen in der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Höhe sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltung
16.1. Ek4You stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu, bis der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.
16.2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu seinen eigenen Verpflichtungen stehen.
17. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte PV-Anlagen und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Ek4You.
18. Geistiges Eigentum
Urheber- und Schutzrechte an der PV-Anlage, den Geräten, Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen, Dokumentationen und Fotos verbleiben ausschließlich bei Ek4You oder den jeweiligen Rechteinhabern.
19. Sach- und Rechtsmängelansprüche des Kunden
19.1. Ek4You haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht anders geregelt.
19.2. Dem Kunden stehen alle gesetzlichen Mängelrechte zu. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
19.3. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
20. Garantien
20.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantien im rechtlichen Sinne dar. Nur ausdrücklich schriftlich abgegebene Garantien binden Ek4You.
20.2. Sofern vereinbart, bestehen Ansprüche aus Herstellergarantien direkt gegenüber den Herstellern – Ansprüche gegen Ek4You sind ausgeschlossen.
20.3. Herstellergarantien ergänzen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
21. Haftung von Ek4You
21.1. Ek4You haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
21.2. Bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet Ek4You nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens.
21.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Organe, Angestellte und Gesellschafter von Ek4You.
22. Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
22.1. Ek4You darf ohne Zustimmung des Kunden Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung der Montage-, Installations- und Inbetriebnahmepflichten einschalten oder ersetzen.
22.2. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen haftet Ek4You wie für eigenes Verschulden, vorbehaltlich der in diesen AGB geregelten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
23. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht
23.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
23.2. Für alle Verträge, die diesen AGB unterliegen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht abweichend vereinbart. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, bleiben zwingende Vorschriften des jeweiligen Landes unberührt.
24. Form der Übermittlung von Verbraucherinformationen
Der Kunde stimmt zu, dass Ek4You gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen auch in elektronischer oder anderer dauerhafter Form bereitstellen darf, selbst wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde.
25. Widerrufsrecht
25.1. Verbraucher, die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
25.2. Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die für den jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen.
25.3. Im Falle eines Widerrufs ist Ek4You berechtigt, empfangene Zahlungen unter Verwendung der ursprünglich vereinbarten Zahlungsmittel zurückzuzahlen.
25.4. Der Kunde kann das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.